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BVerwG Urteil v. - 2 A 4/21

Gesetze: § 44 Abs 1 BBG, § 47 Abs 2 S 2 BBG, § 168 SGB 9

Keine Beteiligung des Integrationsamtes bei der Versetzung schwerbehinderter Lebenszeitbeamter in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

Leitsatz

Das Integrationsamt ist bei der Versetzung eines schwerbehinderten Lebenszeitbeamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nicht nach Maßgabe des § 168 SGB IX zu beteiligen. Gegenteiliges ergibt sich insbesondere nicht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom - C-406/15, Milkova - NZA 2017, 439), weil das durch das Verfahren der Zurruhesetzung für Lebenszeitbeamte bewirkte Schutzniveau (§§ 44 ff. BBG) jedenfalls nicht hinter dem durch die §§ 168 ff. SGB IX für Arbeitnehmer begründeten zurückbleibt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2022:070722U2A4.21.0

Fundstelle(n):
LAAAJ-25332

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