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BFH Urteil v. - IV R 116/77 BStBl 1981 II S. 566

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4EStG § 16 Abs. 4EStG § 34 Abs. 1, 2 Nr. 1EStDV § 7 Abs. 1

Der Entnahmegewinn, der bei unentgelticher Betriebsübertragung wegen Zurückbehaltung einzelner Wirtschaftsgüter entsteht, ist kein begünstigter Betriebsaufgabegewinn

Leitsatz

Werden im Rahmen einer unentgeltlichen Betriebsübertragung einzelne Wirtschaftsgüter von der Übertragung ausgeschlossen, so entsteht ein als laufender Gewinn zu versteuernder Entnahmegewinn.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 566
AAAAA-91645

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