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BGH Beschluss v. - V ZB 2/20

Gesetze: Nr 3311 Nr 1 RVG-VV, § 15 Abs 2 RVG, § 18 Abs 1 Nr 1 RVG, § 18 Alt 3 ZVG, § 864 Abs 2 ZPO

Rechtsanwaltsvergütung für die Vertretung des Gläubigers in einem Zwangsversteigerungsverfahren über mehrere Bruchteile eines Grundstücks

Leitsatz

Vertritt der Rechtsanwalt den Gläubiger in einem Zwangsversteigerungsverfahren über mehrere Bruchteile eines Grundstücks wegen einer Forderung, für die die Miteigentümer als Gesamtschuldner haften, dann handelt es sich um eine Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 2 RVG und erhält der Anwalt für das Verfahren nur eine 0,4-Gebühr nach Nr. 3311 Nr. 1 RVG-VV.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:220922BVZB2.20.0

Fundstelle(n):
NJW 2022 S. 9 Nr. 46
WM 2023 S. 1150 Nr. 23
OAAAJ-25464

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