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BGH Urteil v. - VIII ZR 91/21

Gesetze: § 4 Abs 1 AVBFernwärmeV, § 4 Abs 2 AVBFernwärmeV, § 24 Abs 4 AVBFernwärmeV, § 134 BGB

Fernwärmeversorgungsvertrag: Einseitige Anpassung einer Preisänderungsklausel während des laufenden Versorgungsverhältnisses mit Wirkung für die Zukunft; einseitiges Anpassungsrecht bei unwirksamen Preisänderungsklauseln

Tatbestand

Die Beklagte ist ein Energieversorgungsunternehmen, das im Wohngebiet "Neues Schweizer Viertel" in Berlin Kunden mit Fernwärme beliefert. Sie bezieht die Fernwärme ihrerseits von der V.                   AG (ab 2018 umfirmiert in V.                   AG; nachfolgend: V.     AG).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:280922UVIIIZR91.21.0

Fundstelle(n):
WAAAJ-25483

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