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BFH Beschluss v. - IX E 2/22

Gesetze: GKG § 66; GKG § 69a; GKG § 21 Abs. 1 Sätze 1 und 3;

„Nochmalige“ Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung

Leitsatz

1. NV: Gegen die Erinnerungsentscheidung des BFH kommt als Rechtsbehelf lediglich die Anhörungsrüge nach § 69a GKG in Betracht, wenn der Anspruch des Kostenschuldners auf rechtliches Gehör verletzt wurde.

2. NV: Eine erneute Erinnerung ist nicht statthaft.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2022:B.141022.IXE2.22.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2023 S. 31 Nr. 1
BFH/NV 2023 S. 31 Nr. 1
TAAAJ-25539

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