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BAG Urteil v. - 9 AZR 338/21

Tatbestand

Der Kläger und die Beklagte zu 1. streiten in der Revisionsinstanz darüber, ob zwischen ihnen seit dem 1. Dezember 2013 ein Arbeitsverhältnis besteht. Außerdem nimmt der Kläger die Beklagte zu 2. auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses in Anspruch.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2022:240522.U.9AZR338.21.0

Fundstelle(n):
RAAAJ-25612

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