Darlegung der Ermessenserwägungen spätestens in Einspruchsentscheidung; Ausschluß der Arbeitgeberhaftung bei entschuldbarem Rechtsirrtum über Steuerfreiheit tarifvertraglicher Ausgleichsvergütung
Leitsatz
1. Das FA muß, wenn es den Arbeitgeber als Haftungsschuldner für nicht einbehaltene Lohnsteuern in Anspruch nehmen will, im Haftungsbescheid oder spätestens in der Entscheidung über den Einspruch gegen den Haftungsbescheid seine Ermessenserwägungen darlegen, weshalb es den Arbeitgeber als Haftungsschuldner und nicht den Arbeitnehmer als Steuerschuldner in Anspruch nimmt.
2. Die Inanspruchnahme des Arbeitgebers im Wege der Haftung ist ausgeschlossen, wenn er Lohnsteuern infolge eines entschuldbaren Rechtsirrtums nicht einbehalten hat.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1981 II Seite 801 LAAAA-91676