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LAG Köln Beschluss v. - 9 Ta 68/22

Gesetze: GVG § 17a; ArbGG § 5

Leitsatz

Leitsatz:

Für die Klage eines Arbeitnehmers gegen seine Vertragsarbeitgeberin sind die Gerichte für Arbeitssachen auch dann zuständig, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der Matrixstruktur eines Unternehmensverbunds zum Geschäftsführer von zwei anderen dem Unternehmensverbund angehörenden Gesellschaften bestellt wurde.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 45/2022 S. 3152
NWB-Eilnachricht Nr. 45/2022 S. 3152
JAAAJ-25791

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