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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 19 AS 2077/18

Gesetze: § 131 Abs 1 S 3 SGG; Art 19 Abs 4 GG

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ist ein Umstand in einem Hauptsacheverfahren gerichtlich geklärt, ist ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse an einer nochmaligen, mittelbaren Klärung in einem weiteren gerichtlichen Hauptsacheverfahren nicht erkennbar.

2. Art 19 Abs 4 Grundgesetz (juris: GG) gewährleistet bei erledigtem Verwaltungshandeln keine doppelte Prüfung eines Gerichts.

Fundstelle(n):
SAAAJ-25804

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