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LSG Hamburg Urteil v. - L 2 U 38/20

Gesetze: § 9 SGB VII; Nr 3104 BKV; § 2 Abs 3 SGB IV; § 4 Abs 1 SGB IV; § 13 Abs 2 SGB IV

Die Beteiligten streiten über die Anerkennung einer Malariaerkrankung als Berufskrankheit nach der Nr. 3104 der Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) – „Tropenkrankheiten, Fleckfieber“.

Fundstelle(n):
YAAAJ-25828

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