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LSG Hamburg Urteil v. - L 2 U 34/20

Gesetze: § 8 Abs 1 SGB VII; § 56 Abs 2 SGB VII

Der Kläger begehrt aufgrund der Folgen seines Arbeitsunfalles vom 6. Juli 2011 eine Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 v. H.

Fundstelle(n):
DAAAJ-25874

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