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LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - L 2 AL 33/16

Gesetze: § 60 Abs 1 Nr 1 SGB III; § 60 Abs 1 Nr 2 SGB III; § 140 Abs 4 SGB III; § 2 Abs 1a BAföG

Streitig ist, ob die Klägerin Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für den Zeitraum vom 11. September 2013 bis zum 30. April 2014 für die Zeiten der auswärtigen Unterbringung während des Berufsschulunterrichts hat.

Fundstelle(n):
FAAAJ-25895

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