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LSG Thüringen Urteil v. - L 1 U 1409/19

Gesetze: § 8 Abs 1 S 2 SGB VII; § 56 Abs 2 SGB VII

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob weitere Gesundheitsstörungen Folge des von der Beklagten anerkannten Arbeitsunfalls vom 14. Februar 2014 sind und ob der Kläger deswegen eine Verletztenrente auf Dauer nach einer MdE von 50 v. H. beanspruchen kann.

Fundstelle(n):
YAAAJ-25909

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