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Öffentliche Bekanntmachung des Bundesministeriums der Finanzen: Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt
Bezug: BStBl 2022 I S. 205
Bezug:
Die Finanzbehörden der Länder
Berlin
Brandenburg
Bremen
Mecklenburg-Vorpommern
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
haben mit öffentlicher Bekanntmachung des (BStBl 2022 I S. 205) zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts aufgefordert.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der oben genannten Länder wird bekannt gegeben, dass die Aufforderung vom durch folgende Aufforderung ersetzt wird:
Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den
Hauptfeststellungszeitpunkt ist dem zuständigen Finanzamt bis
zum
nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (elektronisches Formular) zu übermitteln. Soweit landesrechtlich nicht abweichend geregelt, ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk das zu bewertende Grundstück oder der zu bewertende Betrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt.
Rechtsgrundlagen:
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Die elektronischen Formulare für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts wurden ab zum Beispiel im Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) bereitgestellt...