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BMF - - BStBl 2022 I S. 1448

Öffentliche Bekanntmachung des Bundesministeriums der Finanzen: Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt

Bezug: BStBl 2022 I S. 205

Bezug:

Die Finanzbehörden der Länder

  • Berlin

  • Brandenburg

  • Bremen

  • Mecklenburg-Vorpommern

  • Nordrhein-Westfalen

  • Rheinland-Pfalz

  • Saarland

  • Sachsen

  • Sachsen-Anhalt

  • Schleswig-Holstein

  • Thüringen

haben mit öffentlicher Bekanntmachung des (BStBl 2022 I S. 205) zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts aufgefordert.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der oben genannten Länder wird bekannt gegeben, dass die Aufforderung vom durch folgende Aufforderung ersetzt wird:

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt ist dem zuständigen Finanzamt bis zum

nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (elektronisches Formular) zu übermitteln. Soweit landesrechtlich nicht abweichend geregelt, ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk das zu bewertende Grundstück oder der zu bewertende Betrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt.

Rechtsgrundlagen:


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Die elektronischen Formulare für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts wurden ab zum Beispiel im Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) bereitgestellt...

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