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BGH Urteil v. - XIII ZR 9/20

Gesetze: § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 311 Abs 2 BGB, § 13 Abs 1 Nr 3 VOBA1 2016, § 15 Abs 1 Nr 1 VOBA1 2016, § 16 Abs 1 Nr 3 VOBA1 2016

(Vergabe von Bauleistungen: Ausschluss eines Angebots ohne den geforderten Preis - Deponiekosten)

Leitsatz

Deponiekosten

1. Versteht der Bieter die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses falsch und gibt daher den deutlich höheren Preis einer Leistung an, die nach dem Leistungsverzeichnis gar nicht zu erbringen ist, enthält sein Angebot nicht den geforderten Preis, so dass es gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 3, § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2016 auszuschließen ist.

2. Aufklärung über die Preiskalkulation eines Nachunternehmers kann jedenfalls dann verlangt werden, wenn zu klären ist, ob das Angebot den Vorgaben im Leistungsverzeichnis entspricht.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:130922UXIIIZR9.20.0

Fundstelle(n):
ZIP 2023 S. 1697 Nr. 32
KAAAJ-26018

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