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BSG Urteil v. - B 1 KR 25/21 R

Gesetze: § 2 Abs 1 S 3 SGB 5, § 12 Abs 1 SGB 5, § 39 Abs 1 S 2 SGB 5, § 109 Abs 4 S 3 SGB 5, § 116b Abs 5 S 1 SGB 5 vom , § 137c Abs 2 S 2 SGB 5 vom , § 17b KHG, § 7 KHEntgG, § 8 Abs 1 S 2 KHEntgG

Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Teilnahme an einer klinischen Studie - keine stationäre Behandlungsbedürftigkeit bei Vorliegen einer ambulant durchführbaren Standardtherapie

Leitsatz

Die Teilnahme an einer klinischen Studie kann die stationäre Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit nicht begründen, wenn zur Erreichung desselben Behandlungsziels eine ambulant durchführbare Standardtherapie zur Verfügung steht.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2022:220622UB1KR2521R0

Fundstelle(n):
TAAAJ-26028

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