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BFH Urteil v. - IV R 52/79 BStBl 1982 II S. 342

Gesetze: EStG § 15 (Abs. 1) Nr. 2

Zur Bedeutung einer etwaigen Abfindung für die Frage der Mitunternehmerschaft von Gesellschaftern, die jederzeit aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden können

Leitsatz

Ein Gesellschafter, der von einem Mitgesellschafter jederzeit aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden kann, ist jedenfalls dann nicht Mitunternehmer, wenn die in diesem Fall zu leistende Abfindung nicht auch die Beteiligung am Firmenwert umfaßt (Anschluß an , BFHE 133, 392, BStBl II 1981, 663).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 342
NAAAA-91713

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