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BSG Urteil v. - B 7/14 AS 57/21 R

Gesetze: § 41a Abs 3 SGB 2, § 41a Abs 6 SGB 2, § 40 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 2, § 40 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2, § 44 Abs 1 S 1 SGB 10, § 44 Abs 2 SGB 10, § 44 Abs 4 S 1 SGB 10, Art 19 Abs 4 GG

Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende - abschließende Entscheidung nach vorläufiger Leistungsbewilligung - Festsetzung niedrigerer Leistungen - Überzahlung - Zugunstenverfahren - Korrektur - Nichteingreifen der Verfallfrist von einem Jahr

Leitsatz

Wird geringeres Arbeitslosengeld II abschließend festgesetzt als vorläufig bewilligt mit der Folge, dass nach Anrechnung der vorläufig erbrachten Leistungen Überzahlungen zu erstatten sind, ist der Anspruch auf Rücknahme der abschließenden Festsetzungsentscheidung im sog Zugunstenverfahren nicht durch die Verfallfrist von einem Jahr beschränkt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2022:130722UB714AS5721R0

Fundstelle(n):
BAAAJ-26222

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