Gesetze: § 41a Abs 3 SGB 2, § 41a Abs 6 SGB 2, § 40 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 2, § 40 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2, § 44 Abs 1 S 1 SGB 10, § 44 Abs 2 SGB 10, § 44 Abs 4 S 1 SGB 10, Art 19 Abs 4 GG
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende - abschließende Entscheidung nach vorläufiger Leistungsbewilligung - Festsetzung niedrigerer Leistungen - Überzahlung - Zugunstenverfahren - Korrektur - Nichteingreifen der Verfallfrist von einem Jahr
Leitsatz
Wird geringeres Arbeitslosengeld II abschließend festgesetzt als vorläufig bewilligt mit der Folge, dass nach Anrechnung der vorläufig erbrachten Leistungen Überzahlungen zu erstatten sind, ist der Anspruch auf Rücknahme der abschließenden Festsetzungsentscheidung im sog Zugunstenverfahren nicht durch die Verfallfrist von einem Jahr beschränkt.