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BSG Beschluss v. - B 2 U 11/22 B

Gesetze: § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 8 Abs 1 SGB 7, § 56 Abs 2 SGB 7

Sozialgerichtliches Verfahren - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung der Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage - höchstrichterliche Entscheidung - Widerspruch in nicht geringfügigem Umfang - neue Entwicklungen in der Rechtsprechung - gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bemessung - keine Berücksichtigung einer nachträglichen unfallunabhängigen Verschlechterung des unverletzten (zweiten) Auges - keine Gleichsetzung von Vor- und Nachschaden - Abschluss der Ursachenkette durch arbeitsunfallbedingten Verlust des ersten Auges

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2022:120722BB2U1122B0

Fundstelle(n):
LAAAJ-26223

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