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BFH Urteil v. - III R 35/80 BStBl 1982 II S. 54

Gesetze: BewG § 118 Abs. 1 Nr. 1

Keine Rückwirkung des einkommensteuerlichen Verlustrücktrags (§ 10d EStG) bei der Vermögensteuer

Leitsatz

Der Verlustrücktrag (§ 10d EStG 1975) ist bei der Bemessung der vom Rohvermögen (§ 118 Abs. 1 BewG) abzuziehenden Einkommensteuerschuld für den Veranlagungszeitraum, auf den der Verlust zurückgetragen wurde, nicht zu berücksichtigen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 54
CAAAA-91747

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