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Vorsteuer-Vergütungsverfahren (§ 18 Abs. 9 UStG, §§ 59 bis 61a UStDV); Gegenseitigkeit (§ 18 Abs. 9 Satz 5 UStG)
(2021/0300443) - (BStBl 2021 I S. 381)
Bezug: BStBl 2021 I S. 381
Bezug:
Mit dem o. g. zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren ist je ein Verzeichnis der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit im Sinne des § 18 Abs. 9 Satz 5 UStG besteht, und der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit nicht gegeben ist, herausgegeben worden.
Hiermit werden die Verzeichnisse durch die beiliegenden, geänderten Verzeichnisse ersetzt. Die Änderungen beruhen auf der Feststellung, dass die Gegenseitigkeit zu den Palästinensischen Gebieten seit dem gegeben ist. Ergänzungen und Änderungen sind durch Randstriche kenntlich gemacht.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird darüber hinaus im Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) vom , BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das III C 2 – S 7306/19/10001 :003 (2022/1029175), BStBl 2022 I S. 1497, geändert worden ist, in Abschnitt 18.11 Abs. 4 Satz 3 die Angabe „ , BStBl 2021 I S. 381,“ durch die Angabe „ , BStBl 2022 I S. 1585,“ ersetzt.
Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.