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LSG Hamburg Urteil v. - L 2 U 2/20

Gesetze: § 8 Abs 1 SGB VII; § 102 SGB VII

Die Beteiligten streiten darum, ob als weitere Folge des Arbeitsunfalls vom 16. Januar 2017 eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) festzustellen und die Beklagte verpflichtet ist, eine höhere sowie dauerhafte Verletztenrente über den 31. Dezember 2017 hinaus nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 40 vom Hundert (v.H.) zu gewähren.

Fundstelle(n):
BAAAJ-26423

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