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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 16 KR 882/18

Die Beteiligten streiten noch über das Bestehen eines die Versicherungspflicht des Klägers in der gesetzlichen Rentenversicherung begründenden Beschäftigungsverhältnisses im Zeitraum vom 01.09.1973 bis 30.06.1985.

Fundstelle(n):
KAAAJ-26433

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