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BMF - IV C 7 - S 3104/19/10001 :008 BStBl 2022 I S. 1629

Berechnung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung;

Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab

In der Anlage gebe ich gemäß § 14 Absatz 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt, die nach der am veröffentlichten Sterbetafel 2019/2021 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem anzuwenden sind. Aufgrund mehrerer Bürgeranfragen wurde zur Klarstellung an mehreren Stellen die Bezeichnung „Vervielfältiger“ ergänzt.

Anlage zu § 14 Absatz 1 BewG

Kapitalwert einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung im Jahresbetrag von einem Euro für Bewertungsstichtage ab

Die Vervielfältiger für den Kapitalwert sind nach der am veröffentlichten Allgemeinen Sterbetafel 2019/2021 des Statistischen Bundesamtes unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 Prozent errechnet worden. Der Vervielfältiger der Tabelle ist der Mittelwert zwischen dem Vervielfältiger für jährlich vorschüssige und jährlich nachschüssige Zahlungsweise.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Männer
Frauen
Vollendetes Lebensalter
Durchschnittliche Lebenserwartung
Vervielfältiger für Kapitalwert
Durchschnittliche Lebenserwartung
Vervielfältiger für Kapitalwert
0
78,54
18,403
83,38
18,467
1
77,...

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