(Anforderungen an die Begründung der in einem Bescheid über die Gewährung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung festgesetzten Rentenhöhe - neugestaltete Rentenbescheide - kein Kostenerstattungsanspruch nach § 63 Abs 1 S 2 SGB 10 bei Rücknahme eines auf einer unzureichenden Begründung gestützten Widerspruchs nach Heilung des Begründungsmangels)
Leitsatz
1. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht, wenn ein auf unzureichende Begründung des Rentenbescheids gestützter Widerspruch nach erfolgter Heilung des Begründungsmangels zurückgenommen wird.
2. Zu den Anforderungen an die Begründung der in einem Rentenbescheid festgesetzten Rentenhöhe.