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BGH Urteil v. - I ZR 180/21

Gesetze: § 767 ZPO, § 888 ZPO

Zulässigkeit einer Vollstreckungsabwehrklage bei Erhebung des Erfüllungseinwands

Leitsatz

Die Anhängigkeit eines Zwangsmittelverfahrens nach § 888 ZPO, in dem der Schuldner den Erfüllungseinwand mit Blick auf den gegen ihn titulierten Anspruch erheben kann und erhoben hat, hindert den Schuldner nicht an der Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) gegen den Gläubiger, die ebenfalls auf die Erhebung des Erfüllungseinwands zielt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:290922UIZR180.21.0

Fundstelle(n):
NJW 2022 S. 9 Nr. 48
NJW-RR 2023 S. 66 Nr. 1
NJW-RR 2023 S. 66 Nr. 1
WM 2022 S. 2284 Nr. 47
ZIP 2022 S. 2460 Nr. 48
GAAAJ-26550

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