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Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg - FM3 - S 3000 -1/30

Erlass des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg Anwendung des Landesgrundsteuergesetzes für die Grundsteuer ab dem (AE LGrStG)

A. Einführung

B. Allgemeine Vorschriften

Zu § 1 LGrStG

Entstehung der Grundsteuer

Heberecht; Steuerberechtigung

Verwaltung der Grundsteuer

Örtliche Zuständigkeit für die Festsetzung und Zerlegung des Grundsteuermessbetrags

Bekanntgabe des Grundsteuermessbescheids an den Steuerpflichtigen und Mitteilung des Grundsteuermessbetrags an die hebeberechtigte Gemeinde

Zu § 2 LGrStG

Anwendung der Abgabenordnung und Rechtsweg

I. Steuergegenstand und Steuerbefreiung

Zu § 3 LGrStG

Steuergegenstand

Zu § 4 LGrStG

Steuerbefreiung für Grundbesitz bestimmter Rechtsträger; Allgemeine Voraussetzungen für die Steuerbefreiungen nach § 4 LGrStG

Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Öffentlicher Dienst oder Gebrauch

Hoheitliche Tätigkeit

Bestimmungsgemäßer Gebrauch durch die Allgemeinheit

Grundbesitz des Bundeseisenbahnvermögens

Für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke benutzter Grundbesitz

Für sportliche Zwecke benutzter Grundbesitz

Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts

Dienstwohnungen der Geistlichen und Kirchendiener

Grundbesitz im gesonderten Vermögen nach Kirchenrecht

Zu § 5 LGrStG

Sonstige Steuerbefreiungen

Allgemeine Voraussetzungen für die sonstigen Steuerbefreiungen n...

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