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Erlass des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg Anwendung des Landesgrundsteuergesetzes für die Grundsteuer ab dem (AE LGrStG)
A. Einführung
B. Allgemeine Vorschriften
Zu § 1 LGrStG
Entstehung der Grundsteuer
Heberecht; Steuerberechtigung
Verwaltung der Grundsteuer
Örtliche Zuständigkeit für die Festsetzung und Zerlegung des Grundsteuermessbetrags
Bekanntgabe des Grundsteuermessbescheids an den Steuerpflichtigen und Mitteilung des Grundsteuermessbetrags an die hebeberechtigte Gemeinde
Zu § 2 LGrStG
Anwendung der Abgabenordnung und Rechtsweg
I. Steuergegenstand und Steuerbefreiung
Zu § 3 LGrStG
Steuergegenstand
Zu § 4 LGrStG
Steuerbefreiung für Grundbesitz bestimmter Rechtsträger; Allgemeine Voraussetzungen für die Steuerbefreiungen nach § 4 LGrStG
Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Öffentlicher Dienst oder Gebrauch
Hoheitliche Tätigkeit
Bestimmungsgemäßer Gebrauch durch die Allgemeinheit
Grundbesitz des Bundeseisenbahnvermögens
Für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke benutzter Grundbesitz
Für sportliche Zwecke benutzter Grundbesitz
Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts
Dienstwohnungen der Geistlichen und Kirchendiener
Grundbesitz im gesonderten Vermögen nach Kirchenrecht
Zu § 5 LGrStG
Sonstige Steuerbefreiungen
Allgemeine Voraussetzungen für die sonstigen Steuerbefreiungen n...