Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - IV ZR 257/21

Gesetze: Nr 9.4 AUB 2008, § 812 Abs 1 S 2 Alt 1 BGB

Private Unfallversicherung: Rückforderung der Invaliditätsleistung nach Feststellung der Verbesserung des Gesundheitszustandes aufgrund eines Neubemessungsverlangens des Versicherungsnehmers

Leitsatz

Ergibt sich aufgrund eines allein vom Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung initiierten Neubemessungsverlangens eine Verbesserung des Gesundheitszustands gegenüber dem der Erstbemessung zugrunde gelegten Zustand, ist der Versicherer nicht deshalb an einer (teilweisen) Rückforderung der Invaliditätsleistung gehindert, weil er sich bei der Erstbemessung nicht gemäß Ziff. 9.4 AUB 2008 die Neubemessung vorbehalten hatte.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:021122UIVZR257.21.0

Fundstelle(n):
NJW 2022 S. 8 Nr. 49
NJW 2023 S. 52 Nr. 1
WM 2022 S. 2323 Nr. 48
UAAAJ-26810

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank