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BFH Urteil v. - I R 39/80 BStBl 1983 II S. 182

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 1EStG § 15 Nr. 1GewStDV § 1 Abs. 1

Die entgeltliche Mitwirkung von Berufssportlern bei industriellen Werbeveranstaltungen ist regelmäßig eine gewerbliche Tätigkeit; zur Verwirkung von Steueransprüchen bei Untätigbleiben der Finanzbehörde

Leitsatz

Die wiederholte entgeltliche Mitwirkung eines bekannten früheren Berufssportlers bei industriellen Werbeveranstaltungen ist auch dann eine selbständig ausgeübte gewerbliche Tätigkeit, wenn der Steuerpflichtige seine Leistungen nicht ausdrücklich anbietet, sondern die Firmen sich an ihn wenden, und wenn der Steuerpflichtige während dieser Veranstaltungen an bestimmte Programmabläufe gebunden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 182
SAAAA-91801

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