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BGH Urteil v. - X ZR 35/22

Gesetze: Art 5 Abs 1 Buchst a EGV 261/2004, Art 8 Abs 1 Buchst a EGV 261/2004, § 398 BGB

Fluggastrechteverordnung: Aktivlegitimation für den Anspruch auf Erstattung der Flugscheinkosten

Leitsatz

Der für den Fall der Annullierung eines Fluges in Art. 5 Abs. 1 Buchst. a i.V.m. Art. 8 Abs. 1 Buchst. a FluggastrechteVO wahlweise vorgesehene Anspruch auf Erstattung der Flugscheinkosten steht dem jeweiligen Fluggast auch dann zu, wenn er nicht Vertragspartner des Luftbeförderungsvertrags ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:270922UXZR35.22.0

Fundstelle(n):
NJW 2023 S. 50 Nr. 1
FAAAJ-26961

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