(Vergleichsschluss der Einzugsstelle über rückständige Gesamtsozialversicherungsbeiträge ersetzende Schadensersatzforderung nur im Einvernehmen mit den beteiligten Rentenversicherungsträgern - Beitragsanspruch iS von § 28h Abs 1 Satz 3 SGB 4)
Leitsatz
Die Einzugsstelle hat zu einem Vergleich über rückständige Gesamtsozialversicherungsbeiträge ersetzende Schadensersatzforderungen das Einvernehmen der beteiligten Rentenversicherungsträger einzuholen.