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BGH Urteil v. - XI ZR 44/22

Gesetze: § 357 Abs 7 BGB vom , § 357a Abs 1 BGB vom

Rückabwicklung eines Kfz-Finanzierungsdarlehens: Berechnung des Wertersatzanspruchs bei Übergabe des Fahrzeugs an den Verbraucher und bei Rückgewähr des Fahrzeugs an den Darlehensgeber oder den Händler

Leitsatz

Bei einem mit einem im stationären Handel geschlossenen Fahrzeugkaufvertrag verbundenen und vom Darlehensnehmer widerrufenen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag ist für die Berechnung des Wertersatzanspruchs nach § 357 Abs. 7 BGB in der bis zum geltenden Fassung (nunmehr: § 357a Abs. 1 BGB) bei Übergabe des Fahrzeugs an den Verbraucher der Händlerverkaufspreis einschließlich Händlermarge und Umsatzsteuer und bei Rückgewähr des Fahrzeugs an den Darlehensgeber oder den Händler der Händlereinkaufspreis zugrundezulegen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:251022UXIZR44.22.0

Fundstelle(n):
NJW 2022 S. 9 Nr. 50
NJW 2023 S. 910 Nr. 13
NJW 2023 S. 917 Nr. 13
WM 2022 S. 2332 Nr. 48
ZIP 2022 S. 2428 Nr. 48
OAAAJ-27126

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