Zur Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids über das Erlöschen von Kindergeldansprüchen infolge von Leistungen des Jobcenters
Leitsatz
1. NV: Kindergeldansprüche gelten gemäß § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. § 107 SGB X als erfüllt und gemäß § 47 AO als erloschen, soweit das Jobcenter wegen unterlassener oder verzögerter Kindergeldzahlungen einen Erstattungsanspruch gegen die Familienkasse hat.
2. NV: Die Frage, ob die Familienkasse geleistet hat, bevor sie von der Leistung des Jobcenters Kenntnis hatte, stellt sich nur in Nachzahlungsfällen, nicht aber, wenn die Familienkasse rechtzeitig leistet.