Schadensersatz nach Sturz in Geschäftsräumen: Beweislastverteilung nach Gefahren- und Organisationsbereichen
Leitsatz
Zur Beweislastverteilung nach Gefahren- und Organisationsbereichen hinsichtlich der objektiven Verletzung einer vorvertraglichen Schutzpflicht beim Sturz eines Kunden aufgrund einer Verunreinigung des Bodens in einem Warenhaus (Festhaltung , NJW 1962, 31 und , BGHZ 66, 51).