Befugnis eines Berufungsgerichts zum Erlass eines Grundurteils und zur Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz
Leitsatz
Der Erlass eines Grundurteils ist unzulässig, wenn dies zu einer ungerechtfertigten Verzögerung und Verteuerung des Prozesses führt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Tatsachen für Grund und Höhe des Anspruchs annähernd dieselben sind oder in einem so engen Zusammenhang stehen, dass die Herausnahme einer Grundentscheidung unzweckmäßig wäre.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2022:181022UXIZR606.20.0
Fundstelle(n): NJW 2022 S. 9 Nr. 50 NJW-RR 2023 S. 64 Nr. 1 NJW-RR 2023 S. 64 Nr. 1 WM 2022 S. 2421 Nr. 50 ZIP 2022 S. 2567 Nr. 50 LAAAJ-27299