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BGH Urteil v. - XI ZR 5/21

Gesetze: § 835 Abs 4 S 1 ZPO vom , § 850k Abs 1 S 1 ZPO vom

Pfändungsschutzkonto: Anwendbarkeit der Auszahlungssperre bei noch nicht ausgeschöpftem Freibetrag durch andere Gutschriften

Leitsatz

Ein Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto im Sinne von § 850k ZPO in der bis zum geltenden Fassung (künftig: aF) unterliegt nicht der Auszahlungssperre des § 835 Abs. 4 Satz 1 ZPO aF, wenn und soweit im Zeitpunkt der Gutschrift dieses Guthabens der für den laufenden Monat zur Verfügung stehende Freibetrag nach § 850k Abs. 1 Satz 1 ZPO aF noch nicht durch andere Gutschriften ausgeschöpft ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:200922UXIZR5.21.0

Fundstelle(n):
NJW 2022 S. 10 Nr. 50
WM 2022 S. 2328 Nr. 48
ZIP 2022 S. 2482 Nr. 49
EAAAJ-27300

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