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BSG Urteil v. - B 6 KA 10/21 R

Gesetze: § 87b Abs 1 S 1 Halbs 1 SGB 5, § 95 Abs 2 S 6 SGB 5, Art 3 Abs 1 GG, § 13 Abs 1 GmbHG, § 13 Abs 2 GmbHG

(Vertragsärztliche Vergütung - Abrechnungsbestimmungen der Kassenärztlichen Vereinigung - Honorarabschläge - Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) in der Organisationsform einer juristischen Person des Privatrechts - Gesellschafter nicht ausschließlich natürliche Personen - Abschlagszahlungen abhängig von der Vorlage einer Bankbürgschaft - Verstoß gegen Art 3 Abs 1 GG)

Leitsatz

Abschlagszahlungen auf das vertragsärztliche Honorar dürfen nicht allein bei Medizinischen Versorgungszentren, die in der Organisationsform einer juristischen Person des Privatrechts betrieben werden und deren Gesellschafter nicht ausschließlich natürliche Personen sind, von der Vorlage einer Bankbürgschaft abhängig gemacht werden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2022:070922UB6KA1021R0

Fundstelle(n):
GAAAJ-27321

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