Gesetze: § 16 Abs 1 Buchst a Halbs 1 BVG, § 16 Abs 2 Buchst b BVG, § 1 Abs 1 S 1 OEG, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 44 SGB 5, § 192 Abs 1 Nr 2 SGB 5
Soziales Entschädigungsrecht - Versorgungskrankengeld - Arbeitsunfähigkeit - maßgebliche Tätigkeit bei schädigungsbedingtem Berufswechsel - neue Beschäftigung - Loslösung vom früherem Beruf - Arbeits- und Belastungserprobung
Leitsatz
Beim Versorgungskrankengeld ist das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit an der neuen Beschäftigung zu messen, wenn der Beschädigte sich von seiner bisherigen Tätigkeit, die er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, gelöst hat.