Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb:
Begriff des „allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels” bei
abweichendem Wirtschaftsjahr – Aufteilung des Gewerbesteuer-Messbetrags
bei unterjährigem Ausscheiden eines Kommanditisten
Leitsatz
1. Zeitlicher Bezugspunkt der Aufteilung des Gewerbesteuer-Messbetrags am Gewinn einer Mitunternehmerschaft nach Maßgabe des
allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels i.S.d. § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG ist im Falle eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres
das Ende des Wirtschaftsjahres, nicht aber Ende des Erhebungszeitraumes (entgegen , BStBl
II 2016, 875).
2. Für die Zuordnung der Anteile am Gewerbesteuer-Messbetrag bei unterjährigem Ausscheiden eines Kommanditisten ist folglich
auch der Gesellschafterbestand zum Ende des Wirtschaftsjahres maßgebend.