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FG Münster Urteil v. - 1 K 2751/20 G

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 2; GewStG § 7 Satz 2 Nr. 2

Gewerbesteuer

Gewinns aus der Veräußerung eines KG-Anteils, an dem eine atypische Unterbeteiligung besteht

Leitsatz

1) § 7 Satz 2 GewStG erfasst auch Fallgestaltungen, in denen eine natürliche Person über eine PersG und damit mittelbar an der Mitunternehmerschaft, deren Gewerbeertrag ermittelt wird, beteiligt ist.

2) Ein Unterbeteiligter als mittelbarer Mitunternehmer ist für Zwecke der Anwendung des § 7 Satz 2 GewStG einem unmittelbar beteiligten Mitunternehmer der Hauptgesellschaft nicht gleichzustellen.

3) Gesellschafter einer atypischen Unterbeteiligungsgesellschaft sind keine mittelbar beteiligten Mitunternehmer i.S. des § 7 Satz 2 GewStG.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2024 S. 51 Nr. 1
GStB 2023 S. 91 Nr. 3
GStB 2023 S. 91 Nr. 3
XAAAJ-27350

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