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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 4 K 143/18

Gesetze: KN Pos 2843 ; KN Pos 3006; KN Pos 7106 ; KN Abschnitt VI

Zolltarifauskunft: Tarifierung eines als Zahnfüllstoff verwendeten Kapselsystems

Leitsatz

1. Die AV 1 der Kombinierten Nomenklatur (KN) wird durch die Anmerkungen zu Abschnitt VI KN verdrängt.

2. Die Anmerkung 3 zu Abschnitt VI KN geht in Bezug auf Warenzusammenstellungen den Anmerkungen 1 und 2 zu Abschnitt VI KN vor.

3. Die Kriterien der Leitlinien der Kommission vom (ABl. Nr. C 105/1) gelten nicht für Warenzusammenstellungen im Sinne der Anmerkung 3 zu Abschnitt VI KN.

4. Der Begriff der Warenzusammenstellung im Sinne der Anmerkung 3 zu Abschnitt VI KN setzt nicht zwei verschiedene, voneinander trennbare Waren voraus.

Fundstelle(n):
FAAAJ-27356

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