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FG Münster Urteil v. - 8 K 665/16 F

Gesetze: AStG § 7; AEUV Art. 56; AO § 90; AStG § 18; AStG § 1

Außensteuergesetz

Zahlungen einer Schweizer AG an ihren im Inland ansässigen Direktor nach § 7 AStG

Leitsatz

1) Für Wirtschaftsjahre bis einschließlich 2010 besteht im Verhältnis zu Schweiz kein unionsrechtlich begründeter Anspruch, im Rahmen eines sog. Motivtests nach § 8 Abs. 2 AStG den Gegenbeweis anzutreten, dass keine künstliche Gestaltung vorliegt.

2) Im Verhältnis zu § 1 AStG ist § 7 AStG vorrangig anzuwenden.

Fundstelle(n):
QAAAJ-27361

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