Wirtschaftlicher Zusammenhang von vorab entstandenen Werbungskosten mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Leitsatz
Der Eigentümer eines unbebauten Grundstücks hat vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Finanzierungsaufwand, Grundsteuer), wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit einer späteren Bebauung und der Vermietung, Verpachtung oder Selbstnutzung des Gebäudes besteht. Der (enge) zeitliche Zusammenhang mit der späteren Bebauung ist kein zusätzliches Tatbestandsmerkmal, sondern ein Umstand, der den wirtschaftlichen Zusammenhang offenkundig machen und dessen Nachweis erleichtern kann.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1983 II Seite 554 EAAAA-91849