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LAG Frankfurt/Main Urteil v. - 18 SaGa 175/13

Gesetze: BGB § 307; ZPO § 935; ZPO § 940

Die Parteien streiten im einstweiligen Verfügungsverfahren um das Recht des Verfügungsklägers (folgend: Kläger), nach betriebsbedingter und später auch verhaltensbedingter Kündigung bis zum Erreichen des Kündigungstermins tatsächlich beschäftigt zu werden.

Fundstelle(n):
KAAAJ-27483

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