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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 5 KR 597/19

Im Streit steht ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch i.H.v. 6.480,49 € infolge des Überschreitens der oberen Grenzverweildauer. Die Beteiligten streiten insbesondere darüber, ob die Beklagte die zur Prüfung des Überschreitungszeitraums erforderlichen Unterlagen fristgerecht nach § 7 Abs. 2 der Vereinbarung über das Nähere zum Prüfverfahren nach § 275 Abs. 1 c SGB V gemäß § 17c Abs. 2 KHG (Prüfverfahrensvereinbarung -PrüfvV-, in der maßgeblichen Fassung vom 01.09.2014) vorgelegt hat.

Fundstelle(n):
PAAAJ-27490

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