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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 4 R 341/20

Zwischen den Beteiligten ist die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) für die ab dem 01.07.2007 ausgeübte Beschäftigung der Klägerin bei der Beigeladenen zu 1), einem nicht anwaltlichen Arbeitgeber, umstritten; die Klägerin begehrt die Feststellung, dass eine ursprünglich erteilte Befreiungsentscheidung nach Arbeitgeberwechsel auch für diese Beschäftigung fortwirkt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
JAAAJ-27492

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