Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Provisionen, die a) ein Steuerpflichtiger für die Vermittlung des Beitritts zu einer Bauherrengemeinschaft, b) eine KG für die Vermittlung des Eintritts von Kommanditisten schuldet
Leitsatz
1. Eine Provision, die ein Steuerpflichtiger für die Vermittlung des Beitritts zu einer Bauherrengemeinschaft schuldet, gehört zu den Anschaffungskosten des zu Miteigentum zu erwerbenden Grund und Bodens und zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der hierauf in Form von Wohnungseigentum zu errichtenden Gebäude.
2. Provisionen, die eine KG für die Vermittlung des Eintritts von Kommanditisten schuldet, sind in der Regel weder in der Bilanz der KG noch in Ergänzungsbilanzen der Kommanditisten zu aktivieren, sondern sofort abzugsfähig.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1984 II Seite 101 CAAAA-91880