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BGH Urteil v. - VII ZR 250/21

Tatbestand

Der Kläger nimmt die beklagte Motorenherstellerin wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung auf Schadensersatz in Anspruch.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:201022UVIIZR250.21.0

Fundstelle(n):
XAAAJ-27752

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