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BSG Beschluss v. - B 9 SB 8/22 B

Gesetze: § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 2 SGG, § 103 SGG, § 118 Abs 1 S 1 SGG, § 136 Abs 1 Nr 6 SGG, § 172 Abs 2 SGG, § 403 ZPO, § 404 Abs 1 ZPO, § 406 Abs 4 ZPO, § 412 Abs 1 ZPO, § 547 Nr 6 ZPO, § 557 Abs 2 ZPO, Art 101 Abs 1 S 2 GG

Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Fehlen von Entscheidungsgründen - fehlende Begründung für die Ablehnung eines Beweisantrags im Urteil - vorherige mündliche Begründung im Verhandlungstermin ausreichend - Amtsermittlungspflicht - mündliche Ablehnung eines Beweisantrags durch das Gericht - Erforderlichkeit eines qualifizierten neuen Beweisantrags - zeitgleiche Zustellung des Gerichtsbescheids und des Beschlusses über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs gegen einen Sachverständigen durch das SG - Einstufung des Zurückweisungsbeschlusses als unanfechtbar durch das LSG - Möglichkeit einer inzidenten Entscheidung des LSG über die Berechtigung des Ablehnungsgesuchs als materielle Rechtsanwendung - gerichtliches Ermessen bei der Sachverständigenauswahl - keine Pflicht des Gerichts zur Einholung eines fachärztlichen Gutachtens - Darlegungsanforderungen

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2022:220922BB9SB822B0

Fundstelle(n):
FAAAJ-27758

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