Anforderungen an die ordnungsgemäße Begründung einer Entscheidung: Zulässigkeit der Bezugnahme auf eine zwischen denselben Parteien ergangene Entscheidung
Leitsatz
Für die ordnungsgemäße Begründung einer Entscheidung reicht die Bezugnahme auf eine Entscheidung aus, die zwischen denselben Parteien ergangen ist. Dies gilt auch bei Bezugnahme auf einen Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO in einem früheren Berufungsverfahren zwischen denselben Parteien, der zur Rücknahme der Berufung geführt hat (Fortführung von , juris Rn. 43 mwN).